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Krebsfrüherkennungsabstrich
Methode
Mi t
einem Wattestäbchen (bzw. eine speziellen Abstrichbürste) werden
von der Oberfläche des inneren Gebärmutterhalses und von der
äußeren Oberfläche des Gebärmutterhalses Zellen gelöst,
die dann auf einen Abstrichträger gestrichen und haltbar gemacht
werden. Nach Färbung kann dann ein speziell ausgebildeter Arzt, sagen
ob ein normaler oder kontrollbedürftiger Befund mit Vorläuferveränderungen,
eine lediglich behandlungsbedürftige oder eine bösarteige Erkrankung
vorliegt.
Durch diese Früherkennung können Zellveränderungen leicht
erkannt und behandelt werden.
Das kann der Krebsfrüherkennungsabstrich
Der Bereich des Gebärmutterhalses ist eine Region im Körper,
in denen das Körpergewebe in relativ schnellen Zeitabschnitten sich
erneuert. Dies bedeutet, dass Zellen aus tieferen Gewebeschichten zur
Oberfläche hin wachsen und schließlich absterben, um den "nachwachsenden"
Zellen Platz zu machen.
Mit Hilfe des Krebsfrüherkennungsabstrichs des Gebärmutterhalses
kann man bestimmte Aussagen bezüglich einer möglichen Krebserkrankung
machen. Denn Gebärmutterhalskrebs entsteht nicht von heute auf morgen.
Die Entstehung dieser Krebserkrankung ist ein Prozess, der sich meist
über mehrere Jahre erstreckt. Während dieses Entstehungsprozesses
verändern sich die Zellen zunächst nur wenig, dann intensiver
bis schließlich Krebszellen entstehen.
Aufgrund des Krebsfrüherkennungsabstrichs kann man bestimmte Voraussagen
machen. Bei normalem Abstrich (=PAP I, s.u.) weiß man, dass eine
Frau innerhalb des nächsten Jahres mit großer Wahrscheinlichkeit
nicht an Gebärmutterhalskrebs erkranken wird.
Der PAP-Test
(genannt nach dem griech. Arzt Papanicolau)
Die nach der Abstrichentnahme in einem zytologischen Labor untersuchten
Muttermundszellen werden nach einer bestimmten Klassifizierung in Gruppen
von I - V bewertet. Dabei bedeutet die Gruppe:
| I |
Alles okay. Der Abstrich ist völlig
unauffällig. Kein Krebs. Alle Zellen sind eindeutig gutartig.
Eine erneute Abstrichuntersuchung ist erst im Rahmen der nächsten
Vorsorge notwendig. |
| II |
Unverdächtige, leicht entzündliche
Zellprobe bedingt durch eine Infektion mit Bakterien, Chlamydien oder
anderen Keimen, oder durch Pessar, Spirale oder hormonelles Ungleichgewicht
u.a. Kein Krebs. Abstrichuntersuchung nach einem Jahr, manchmal nach
vorheriger Behandlung auch früher. |
| IIw |
Nur geringe, meist entzündliche
Zellreaktionen der oberflächlichen Zellschichten, aus denen sich
auch Krebsvorstufen entwickeln können oft bedingt durch Infektionen
mit Bakterien, Pilzen usw. Es besteht ein sehr geringes Risiko echte
Krebszellen zu entwickeln. Es gibt aber keinen Hinweis auf eine Krebserkrankung.
Der Befund kann eine Zeit lang bestehen bleiben oder kann sich weiterentwickeln
zu einer höheren Gruppe. Meist verschwindet er nach einer kurzen
Behandlung. Abstrichwiederholung ggf. nach Behandlung (antibiotisch,
hormonell usw.) nach 4 - 6 Monaten. |
| III |
Ein solcher Abstrich ist nicht
eindeutig. In der Zeltprobe wurden zwar keine Krebszellen gefunden
jedoch Zellveränderungen, die auffällig aber mikroskopisch
nicht eindeutig zu bestimmen sind. Neben einem Kontrollabstrich wird
oft eine antibiotische oder hormonelle Behandlung manchmal auch eine
kleine Gewebeentnahme. Der Kontrollabstrich erfolgt je nach Situation
nach 4 - 8 Wochen. |
| III D |
Dieser Abstrich-Befund ist gerade
bei jungen Frauen sehr häufig und wird meist als leichtes oder
mäßiges Fehlwachstum (Dysplasie) bezeichnet, d.h. es zeigen
sich leichte Zellveränderungen der Krebsvorstufen, es besteht
ein geringes Risiko, dass sich Krebszellen entwickeln, es liegt aber
kein Krebs vor. Meist hängt diese Veränderung mit dem häufig
verbreiteten HPV(Human Papilloma Virus) - Infekt zusammen.
Wegen seiner Rückbildungsfähigkeit wird der Abstrich Gruppe
III D abwartend behandelt.
Eine Abstrichwiederholung sollte je nach Befund nach 3 - 6 Monaten
ggf. nach Behandlung erfolgen. |
| IVa |
Dieser Befund kommt selten überraschend
und wird als schwere Dysplasie oder auch als "in-situ-Vorstufe"
bezeichnet, d.h. es liegen schwere Zellveränderungen der Krebsvorstufen
vor. Es besteht aufgrund des mikroskopischen Bildes keine Krebserkrankung.
Meist wurde bei vorangegangenen Untersuchungen ein auffälliger
Befund (Gruppe III D, III usw.) festgestellt oder die Voruntersuchung
liegt bereits längere Zeit zurück.
Diese Zellveränderungen stellen Krebsvorstufen dar, die sich
ohne Behandlung nicht zurückbilden, sodass ein overativer Eingrifft
durch Kegelentnahme am Muttermund, sogenannte Konisation, zur Vermeidung
einer Krebsentstehung notwendig ist. (Mit der Operation ist die Erkrankung
geheilt) |
| IVb |
Bei Abstrichen der Gruppe IV b
und V ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich ein Krebs entwickelt
hat |
| V |
Hier besteht der Verdacht auf
eine Krebserkrankung. Es muss jedoch immer durch eine zusätzliche
Gewebeprobe der Verdacht abgeklärt werden.
Bei regelmäßiger Teilnahme an den Krebsvorsorgeuntersuchungen
sind solche Erkrankungen zum Glück äußerst selten,
denn Gebärmutterhalskrebs entsteht nicht schlagartig |
Vorgehen
Sog. Vorläuferveränderungen (leichte bis mittelschwere
Dysplasien) können sich ohne ärztliches Zutun allein durch Abwarten
wieder normalisieren.
Man empfiehlt, dass alle 3-4 Monate ein Kontrollfrüherkennungsabstrich
entnommen wird, bis zwei Mal hintereinander der Abstrich normal war. Erst
dann sollte der normale Abstand der Abnahme des Früherkennungsabstrichs
wieder gelten.
In Deutschland, einem Land mit sehr hohem medizinischen Standard, ist
es nicht unüblich, jedes halbes Jahr einen Früherkennungsabstrich
zu entnehmen.
Folgt man den Empfehlungen
aufgrund des Früherkennungsabstrichs, kann eine Krebserkrankung mit
fast 100% Sicherheit vermieden werden.
©
Herbert Wagner, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Eisenbahnstr. 52., 50189 Elsdorf, Tel.: 02274 7927, Fax: 02274 4534
http://www.HerbertWagner.de E-mail:
Herb.Wagner@t-online.de
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