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Kostenübernahme
durch die Krankenkassen bei Operationen
Jede Krankenkasse regelt das Kostenübernahmeverfahren bei nicht
eindeutig medizinisch notwendigen Operationen im Detail unterschiedlich.
Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Sachbearbeiter Ihrer
Krankenkasse nach dem genauen Ablauf.
Die DAK hat stellvertretend für viele gesetzliche Krankenkassen
folgende Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei "Schönheitsoperationen"
(=nicht eindeutig medizinisch notwendigen Operationen) festgelegt:
Ausführlicher
Bericht der Patientin
Ausführlicher schriftlicher Bericht des Mitgliedes, warum
und weshalb er eine "Schönheitsoperation" (=nicht eindeutig
medizinisch notwendige Operation) vornehmen lassen möchte.
Ausführlicher
ärztlicher Bericht
Ausführlicher ärztlicher Befundbericht, seit wann der Patient in
(psychologischer oder ärztlicher) Behandlung ist. Darin muss aufgeführt
werden, welche Beschwerden vorliegen, welche Diagnose getroffen
wurde, ob Medikamente auf Grund der Beschwerden verschrieben wurden
und welche schulmedizinischen Maßnahmen bereits getroffen wurden
(zum Beispiel bei Brustverkleinerung wegen Rückenbeschwerden). Der
Arzt muss die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs erklären.
Gefordert werden u.U. Berichte oder Nachweise über (psycho-) therapeutische
Behandlungen und psychologische Gutachten. Die Kosten für
den Befundbericht werden zunächst dem Patienten auf Grundlage der
GOÄ in Rechnung gestellt.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird der
Fall von den Sachbearbeitern an den MDK (Medizinischer Dienst
der Krankenkasse) weitergeleitet. Dort entscheidet ein Gremium
von Fachärzten über die Notwendigkeit eines Eingriffs. Der Krankenkasse
aber bleibt es letztendlich vorbehalten, ob eine Kostenübernahme
für eine kosmetisch-chirurgische Maßnahme gewährt wird.
Informationen:
Geschäftsstelle
der Vereinigung der
Deutschen Plastischen Chirurgen
Bleibtreustr. 12 a
10623 Berlin
Tel. (0 30) 8 85 10-63
Fax (0 30) 8 85 10-67
Internet: www.vdpc.de
E-Mail: info@plastische-chirurgie.de
Deutsche
Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.V.
Diakoniekrankenhaus Rotenburg a. d. Wümme)
Elise-Averdieck-Str. 17
27342 Rotenburg (Wümme)
Tel. (0 42 61) 77-2126 oder -2127
Fax (0 42 61) 77-2128
Internet: www.dgpw.de
E-Mail: info@dgpw.de
(kostenlose Zusendung aller dem Verein zugehörigen
Chirurgen-Adressen)
Deutsche
Gesellschaft für Ästhetische und Plastische Chirurgie e.V.
Sekretariat
Beiertheimer Allee 18 b
76137 Karlsruhe
Tel. (07 21) 35 66 93
Fax (07 21) 37 95 13
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