Herbert Wagner
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Eisenbahnstr. 52
50189 Elsdorf
Tel.: 02274 7927

 

 

 

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Gebärmutterhalskrebs: die Impfung ist da
In der medizinischen Forschung gilt als gesichert: bei praktisch allen Patienten mit Gebärmutterhalskrebs lässt sich DNA des sog. "humanen Papillomavirus" (HPV) nachweisen. Hieraus wird geschlossen, das die Infektion mit diesem Virus als alleinige Ursache für das Ausbrechen der Erkrankung gilt. Es gibt über 100 Untertypen vom "humanen Papillomavirus". Die Typen 16 und 18 sind zusammen für 70 Prozent aller Erkrankungen mit Gebärmutterhalskrebs ursächlich.

Anstecken können sich Männer und Frauen über normalen Geschlechtsverkehr (=ohne Kondom). Beschwerden bestehen im allgemeinen nicht. Es muss jedoch nicht zwangsläufig eine Ansteckung erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Häufigkeit der vorher gehabten Sexualpartner. Eine Behandlung ist, wie bei vielen Viruserkrankungen, (fast) nicht möglich und wird wegen fehlender Beschwerden als nicht notwendig angesehen. Der Virus bleibt, ähnlich dem Erreger von Gürtelrose (Herpes Zoster), lange Zeit (nach jetzigem Kenntnisstand) im Körper und kann ohne ärztliches Handeln ausheilen.
Selbst wenn eine Infektion mit dem "humanen Papillomavirus" erfolgte, bedeutet es nicht, dass Frauen automatisch an Gebärmutterhalskrebs erkranken. Nur bei einer kleinen Zahl der Infizierten bricht eine Krebserkrankung auch aus.

Gegen Viruserkrankungen (z.B. Röteln, Masern etc.) hat man in der Vergangenheit gut wirksame Impfungen entwickelt.
Auch gegen den mutmaßlichen Verursacher von Gebärmutterhalskrebs, den "humanen Papillomavirus" (Typen 16 und 18) und den Verursacher sogenannter Feigwarzen (Typen 6 und 11) ist dies gelungendies gelungen.

Welche Folgen hat die Entwicklung des Impfstoffes?
Am meisten Sinn macht eine Impfung nur, wenn noch keine Infektion mit dem Virus erfolgt ist.
Da die Übertragung des Virus durch (ungeschützten) Geschlechtsverkehr erfolgt, sollte dies idealerweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen.
Allerdings erfolgt auch nicht bei jedem Geschlechtsverkehr (mit einem neuen Sexualpartner) die Virusübertragung.
Prinzipiell ist, je älter eine Frau ist, die Wahrscheinlichkeit höher, mit HPV Viren infiziert zu sein.
Die Impfempfehlungen für Frauen, die schon Geschlechtsverkehr hatten, sind noch in der Diskussion (Stand 09/2007).
Als gesichert gilt:
- Schaden kann die Impfung auch bei bestehender Infektion mit "humanem Papillomavirus" nicht.
- Die Impfung ersetzt nicht die Krebsvorsorgeuntersuchung, da Gebärmutterhalskrebs auch von anderen "humanen Papillomaviren" als den Typen 16 und 18 ausgelöst werden kann.

Die ständige Imfpkommission (Stiko) hat beschlossen:
- "Geimpft werden sollten junge Mädchen im Alter zwischen dem 11. und 17. Lebensjahr, also bis zum 18. Geburtstag".

Seit dem 1.4.2007 sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Kosten für Impfungen, die von der Stiko empfohlen wurden, zu übernehmen.

So erfolgt die Impfung


© Herbert Wagner, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
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