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Herbert
Wagner
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Gebärmutterhalskrebs:
die Impfung ist da In der medizinischen Forschung gilt als gesichert: bei praktisch allen Patienten mit Gebärmutterhalskrebs lässt sich DNA des sog. "humanen Papillomavirus" (HPV) nachweisen. Hieraus wird geschlossen, das die Infektion mit diesem Virus als alleinige Ursache für das Ausbrechen der Erkrankung gilt. Es gibt über 100 Untertypen vom "humanen Papillomavirus". Die Typen 16 und 18 sind zusammen für 70 Prozent aller Erkrankungen mit Gebärmutterhalskrebs ursächlich. Anstecken können
sich Männer und Frauen über normalen
Geschlechtsverkehr (=ohne Kondom). Beschwerden bestehen im allgemeinen
nicht. Es muss jedoch nicht zwangsläufig eine Ansteckung erfolgen.
Die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Häufigkeit der vorher gehabten
Sexualpartner. Eine Behandlung ist, wie bei vielen Viruserkrankungen,
(fast) nicht möglich und wird wegen fehlender Beschwerden als nicht
notwendig angesehen. Der Virus bleibt, ähnlich dem Erreger von Gürtelrose
(Herpes Zoster), lange Zeit (nach jetzigem Kenntnisstand) im Körper
und kann ohne ärztliches Handeln ausheilen. Gegen Viruserkrankungen (z.B. Röteln, Masern
etc.) hat man in der Vergangenheit gut wirksame Impfungen entwickelt. Welche Folgen hat
die Entwicklung des Impfstoffes? Die ständige Imfpkommission (Stiko) hat beschlossen: Seit dem 1.4.2007 sind die gesetzlichen Krankenversicherungen
verpflichtet, die Kosten für Impfungen, die von der Stiko empfohlen
wurden, zu übernehmen.
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